IT-Systemprüfung

Die Prüfung des IT-gestützten Rechnungslegungssystems ist ein fester Bestandteil einer Jahresabschlussprüfung. Es geht darum zu beurteilen, ob zum einen die rechtlichen Anforderungen (Ordnungsmäßigkeits-, Sicherheitsanforderungen) erfüllt werden und zum anderen zu erkennen, ob Risiken oder wesentliche Fehler in der Rechnungslegung bestehen.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass gemäß HGB §322 Abs. 3, der Wirtschaftsprüfer im Rahmen des Bestätigungsvermerkes bescheinigt, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung oder sonstige maßgebliche Rechnungslegungsgrundsätze eingehalten wurden.

Dieses stellt auch eine besondere Anforderung an die IT-Systemprüfung. Ergänzend zu den Aussagen betreffend die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der Systeme, dient die Prüfung dem Wirtschaftsprüfer, Informationen zum inhaltlichen Rechnungswesen („Buchhaltung“) als Grundlage für weitere gezielte Kontrollen zu erhalten.

Die IT-Systemprüfung ist keine losgelöste Prüfung, sondern vielmehr ein Teilbereich der Jahresabschlussprüfung und dient innerhalb dieser der Beurteilung des internen Kontrollsystems.

Daher wird bei unseren Prüfungen, in enger Abstimmung mit unseren Kunden, ein individuell auf die zu prüfende Gesellschaft abgestimmter Prüfungsplan erstellt.

Weiterführende Informationen bezüglich der Prüfungen im NONSAP-Systemumfeld finden Sie in unserer Broschüre „Dienstleistungsportfolio“ (Download) sowie speziell für das SAP-Umfeld in unserer Broschüre „IT-Systemprüfung (SAP Umfeld)“ (Download).

Wir verwenden lediglich notwendige Cookies, um die Funktionalitäten und Darstellung unserer Website sicherzustellen. Bei Ablehnung der notwendigen Cookies ist es möglich, dass die Funktionalität der Webseite nicht vollumfänglich verfügbar ist.